6-Punkte-Plan zur schnelleren Arbeitsmarkt-Integration von Ukrainern

Positionspapier von Johannes Vogel MdB und Konstantin Kuhle MdB:

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat viele Millionen Menschen ihrer Heimat beraubt. Viele europäische Staaten haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Auch deutsche Kommunen engagieren sich dabei vorbildlich.

Mit der Aktivierung der sogenannten Massenzustroms-Richtlinie der EU konnte Deutschland einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete ermöglichen. Dieser Schritt war mit einem Wechsel in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II, also ins Bürgergeld, verbunden. Mit zunehmender Dauer des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird immer deutlicher, dass ein Teil der Menschen aus der Ukraine längerfristig in Deutschland bleiben wird. Das führt zu erheblichen Belastungen für die deutschen Kommunen. Es darf uns daher jetzt nicht um einen längerfristigen oder gar dauerhaften Wechsel ins Bürgergeld gehen, sondern das Ziel muss der Wechsel in den Arbeitsmarkt sein.

In anderen Ländern, die viele Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen haben, erreichen diese bereits höhere Beschäftigungsquoten. Das muss uns Maßstab und Ansporn sein. Aus diesem Grund müssen die Anstrengungen erhöht werden, mehr Ukrainerinnen und Ukrainer deutlich schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das hilft den Menschen aus der Ukraine genauso wie unseren Kommunen. Denn ein eigener Job entlastet das System für die Flüchtlingsaufnahme – und ist die beste Form der Integration.

Dazu schlagen wir folgende Sofortmaßnahmen vor:  

1. Vorrang für Vermittlung. Integrations- und Sprachkurse wie überhaupt alle Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind wichtig für Ukrainerinnen und Ukrainer. Noch wichtiger ist aber ein eigener Job, denn in diesem gelingt auch der fortlaufende Spracherwerb am besten. Zudem können die Menschen so ihre beruflichen Kenntnisse früher in die Gesellschaft einbringen. Für Ukrainerinnen und Ukrainer muss daher, wo immer möglich, von Tag 1 an Vorrang für Vermittlung in Arbeit gelten, der auch nicht durch andere Maßnahmen ausgesetzt werden darf. Dies sollte in den internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter unterstrichen werden.

2. Sprachtraining verbessern und vereinfachen. Bis zum berufsspezifischen Spracherwerb vergeht bei der aktuellen Kursstruktur zu viel Zeit. Deswegen muss die strikte Aufteilung zwischen berufsspezifischem und allgemeinem Spracheerwerb aufgelockert werden, indem kombinierte Sprachkurse angeboten werden. Zur Wahrheit gehört schließlich auch, dass ein hohes Sprachniveau zu Anfang weniger wichtig ist als ein schneller Berufseinstieg. Deswegen sind sprachliche Bildungsziele an das Niveau, das für die normale Arbeitsmarkteinwanderung als Voraussetzung für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland (in Deutsch oder Englisch) gilt, anzupassen. Nur, wo im Einzelfall für die Erwerbstätigkeit wirklich höhere Sprachkenntnisse nötig sind, sollten die Kurse weiterhin vorranging zur Vermittlung erfolgen.

3. Integrations- und Deutschkurse in den Nachmittags- und Abendstunden. Allzu häufig scheitert die Arbeitsaufnahme auch daran, dass die Termine für Integrations- und Deutschkurse zur Mittagszeit stattfinden, dass Betreuungsplätze für Kinder fehlen oder dass die Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse zu langwierig sind. Dahe sind Bund, Länder und Kommunen jetzt aufgefordert, auch in den Nachmittags- und Abendstunden entsprechende Angebote zu machen.

4. Befristete Fast-Track-Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse ukrainischer Erzieherinnen und Erzieher wie auch Pflegerinnen und Pfleger, die anfänglich auch ohne formale Sprachkompetenzen ihren erlernten Beruf ausüben können sollen. Denn damit gelangen nicht nur sie selbst in die Erwerbstätigkeit, sondern ermöglichen diese auch anderen Geflüchteten. Hier sind die Länder in der Pflicht, dafür die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen.

5. Orientierungskurse für gründungswillige Ukrainerinnen und Ukrainer, denn viele von ihnen wollen sich selbstständig machen. Sie könnten es auch viel leichter mit speziellen Weiterbildungsangeboten für sie, in dem alle notwendigen Vorarbeiten verdeutlicht und erläutert werden.

6. Stärkere behördliche Kontrolle. Wer sich an die Gesetze hält, darf keinen Nachteil haben. Schwarzarbeit darf sich nicht lohnen. Die Zollbehörden sind aufgerufen, verstärkt gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Ferner müssen die Ausländerbehörden ukrainische Pässe stärker überprüfen, um den Schwarzmarkthandel mit Dokumenten einzudämmen.

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