Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein weiteres Mal höchstrichterlich bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig und damit nicht anwendbar ist. Die Koalition sollte nun für rechtliche Klarheit sorgen und den Ermittlungsbehörden wichtige Befugnisse an die Hand geben, indem sie die von Bundesjustizminister Dr. Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Lösung zügig im Parlament berät.

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Politik ein eindeutiger Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung zügig aus dem Gesetz zu streichen – und gleichzeitig die digitalen Bürgerrechte in Deutschland weiter zu stärken. Im Rechtsstaat dürfen nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Gleichzeitig müssen die Ermittlungsbehörden nach Jahren der Rechtsunsicherheit nach dem wiederholten gerichtlichen Scheitern der Vorratsdatenspeicherung endlich ausreichende Befugnisse bekommen.

Mit dem Quick-Freeze-Verfahren hat der Bundeminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, bereits einen Vorschlag auf den Weg gebracht, der die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger schont und den Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit hilft. Beim Quick-Freeze-Ansatz handelt es sich nicht mehr um eine anlasslose Speicherung der Daten, sondern um eine anlassbezogene und dementsprechend grundrechtsschonende Art der Datenspeicherung. Ermittlungsbehörden können relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern bei Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung einfrieren lassen. Das Löschen alter Daten ist vorerst nicht mehr möglich und neue Daten werden zusätzlich gesichert.

Die Ermittlungsbehörden werden durch das Streichen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gerade nicht in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt, sondern ihnen wird vielmehr ein effektives und rechtssicheres Instrument geboten. Letztlich werden die Behörden also bei ihren Ermittlungen gestärkt, auch weil das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung dazu führte, dass diese nicht mehr durchgesetzt wird und den Ermittlungsbehörden aktuell akut Befugnisse fehlen.

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Bundesverwaltungsgericht zieht Schlussstrich unter Vorratsdatenspeicherung