Bei Bezahlkarten und Rückführungen sind jetzt die Länder am Zug

Zur Debatte um die Einführung von Bezahlkarten statt Bargeld bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zu Rückführungen erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Das Asylbewerberleistungsgesetz dient dazu, während des Asylverfahrens eine menschenwürdige Versorgung sicherzustellen. Es dient nicht als dauerhaftes Unterstützungs- und Finanzierungssystem. Wenn Bargeld nur noch in Ausnahmefällen an Asylbewerber ausgegeben wird, verhindert dies Fehlanreize für irreguläre Migration. Deswegen ist es gut, wenn die Bundesländer die Asylbewerberleistungen nun möglichst schnell auf Bezahlkarten umstellen. Auch bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht sind jetzt die Länder am Zug. Die Koalition hat mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz die Grundlage geschaffen, um Abschiebungen schneller und effektiver durchzuführen. Die Länder müssen nun von den neuen Möglichkeiten zügig Gebrauch machen, indem zusätzliche Kapazitäten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam geschaffen werden.“

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