Zentralstelle im Katastrophenschutz einrichten

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser – Niedersachsen und der Bund müssen sich auf zukünftige Naturkatastrophen besser vorbereiten. Der Katastrophenschutz in Deutschland braucht daher endlich mehr Verbindlichkeit, damit sich alle Akteure auch in Zukunft auf gegenseitige Hilfe verlassen können.

Die jüngsten Hochwasserereignisse in Niedersachsen sowie in weiteren Bundesländern haben gezeigt: Bei Krisen und Katastrophen sind im föderalen Staat Kommunikation und Koordination unterschiedlicher Ebenen erforderlich. Sie können dazu beitragen, Menschen vor erheblichen Schäden zu schützen. Angesichts zunehmender Naturkatastrophen werden einzelne Gemeinden, Landkreise und Bundesländer mit den Herausforderungen nicht mehr fertig. Es braucht mehr Verbindlichkeit bei der Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Ebenen.

Aus diesem Grund hat die Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem Muster des Bundeskriminalamtes zu einer echten Zentralstelle im Sinne des Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ausgebaut werden soll. Der Bund muss in bestimmten Konstellationen Weisungen an die Länder erteilen können, um den Bevölkerungsschutz in schwierigen Katastrophen- und Krisenlagen zentral zu steuern und damit effizient zu gestalten.

Regelmäßig ist bei kritischen Lagen Unterstützung aus dem gesamten Bundesgebiet erforderlich. So haben auch bei der Hochwasserlage in Niedersachsen bayerische Feuerwehren Gerätschaften und Hilfe in die betroffenen Gebiete geschickt (vgl. https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/hochwasser-bayerische-feuerwehren-unterstuetzen-in-niedersachsen-id68931856.html). Eine solche Unterstützung sollte aber nicht auf Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit beruhen. Vielmehr bedarf es einer zentralen Stelle, die einen Überblick über die Gesamtlage hat und bundesweit verbindlich agieren kann.

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB), das im Jahr 2021 eingerichtet wurde, ist zwar ein wichtiger erster Schritt für eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Allerdings setzt es weiterhin auf freiwillige Kooperationen von Bund und Ländern. Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit bei der Zusammenarbeit allein nicht mehr aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland braucht mehr Verbindlichkeit.

Um dieses strukturelle Ziel zu erreichen, ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Konkret geht es dabei um eine Änderung der Artikel 73 und 87 GG. Dabei geht es nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz zu entziehen. Das Prinzip der lokalen Verantwortung kommt aber dann an seine Grenzen, wenn nicht zwischen einem Schadensereignis von nur lokaler oder regionaler und einem Großschadensereignis von nationaler Tragweite unterschieden wird. Bei polizeilichen Großschadensereignissen zieht der Bund in Form des Bundeskriminalamtes die Einsatzbewältigung an sich. Dieses Konzept hat sich als tragfähig und erfolgreich bewiesen und sollte auf den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe übertragen werden.

Bund und Länder müssen deswegen jetzt mit einem konstruktiven Dialog darüber beginnen, wie der Bevölkerungsschutz insgesamt künftig organisiert sein soll. Ziel muss es ein, das BBK als die zentrale Behörde auszugestalten, die alles über den Katastrophenschutz, über verfügbare Kräfte, logistische Ressourcen, Einsatzaufbau und -führung in Deutschland weiß, die stets erreichbar und handlungsfähig wäre und bei Bedarf sofort operativ unterstützen oder auch übernehmen könnte, wenn es um die Führung von Katastrophenlagen geht. Hand in Hand mit der Einführung der Zentralstellenfunktion des BBK wäre eine strukturelle, stellenmäßige, logistische und haushälterische Ausstattung von Nöten, die es dem Amt ermöglicht, seiner Verantwortung gerecht zu werden.

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